verlobung |
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21.06.09 22:09
romulus
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verlobung
Hallo zusammen
mich nimt es wunder, ab wann man sich verloben kann, welche Altersbegrenzungen bestehen, wie sieht es mit dem rechtlichen aus?
noch ein "kleines Problem" meine Freundin ist 17 ich jedoch 23, gibt es da probleme?
Herzlichen Dank!!!
Zuletzt bearbeitet am 23.06.2009
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22.06.09 10:28
Boo_1982
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Re: verlobung
Unmündige oder Entmündigte werden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch ihre Verlobung nicht verpflichtet. Man kann sich also verloben, jedoch für die Heirat benötigt man definitiv die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters...
*Ziviltrauung am 13.08.10 - Schiffstrauung am 14.08.10*
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22.06.09 12:15
susanna
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Re: verlobung
Hi
Da ich bei einem Anwalt arbeite, habe ich desöfteren mit dem Gesetz zu tun
Unter dem Link. http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a90.html findest Du mehr dazu. Dies ist zumindest das Schweizer Zivilgestzbuch (ZGB).
Liebe Grüsse, Susanna
"Wir beide sind Engel mit nur einem Flügel, wenn wir uns umarmen, können wir fliegen" *Wir heiraten kirchlich am 05.09.2009*
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22.06.09 15:00
maiabee
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Re: verlobung
Zitat: Art. 90 Abs. 3 ZGB Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.
schade...
Maiabee
Zuletzt bearbeitet am 22.06.2009
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22.06.09 18:26
chena2
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Re: verlobung
Wieso schade? Wenn man merkt dass es nicht passt, ist es vielleicht besser so...
Das Leben ist kein Lollipop...
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23.06.09 09:03
maiabee
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Re: verlobung
Mensch! es war ironisch gemeint...
ich finde diese lex incompleta schon extrem nützlich ;-)
Maiabee
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