Brautkleid zurück geben |
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24.04.08 16:17
taro
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Brautkleid zurück geben
Wem ist das auch passiert, dass sie eine Anzahlung für ein Kleid gemacht hat und zwei Wochen später ihr Traumkleid gefunden hat? Wahrscheinlich bin ich die Einzige...
Oder: wie es einer Bekannten passiert ist, dass ihr zukünftiger Ehemann sie nach dem Kleidkauf verlassen hat... Gibt's ja auch...
Und was ist mit den Kleidern?
In meinem Fall ist es so, dass das Kleid noch gar nicht geliefert, geschweige denn abgeändert wurde und trotzdem kann ich es nicht zurück geben. Die Verkäuferin hat mir angeboten, das Kleid bei ihr zum Verkauf anzubieten. Aber bezahlen muss ich es trotzdem. D.h., ich bezahle ZWEI Brautkleider voll...
Der Fall meiner Kollegin: Ihr wurde nicht einmal angeboten, das Kleid in den Verkauf zu nehmen. Es hängt nun einfach dort - noch original verpackt...
Ist das tatsächlich standard im Brautmodegeschäft?
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25.04.08 16:50
Nepi
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Re: Brautkleid zurück geben
Hallo Taro
Ich habe ein Abendkleid bestellt und die Anzahlung geleistet. Das Kleid wollte ich zum Zivilen Hochzeit anziehen. Mein Mann wünscht nun aber, dass ich ein Brautkleid anziehe. Wir heiraten nur zivil.
Jedenfalls konnte ich mich mit dem Geschäft einigen, dass sie die Anzahlung behalten. Mir wurde an einem anderen Ort gesagt, dass die Anzahlung meist die Einkaufskosten decken.
Wenn Du nichts unterschrieben hast, können sieDich eigentlich nicht zwingen, das Kleid zu nehmen.
Gruss
Moni
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26.04.08 00:19
passiondreamnicht registriert
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Re: Brautkleid zurück geben
Hallo Taro,
wahrschienlich isch es tatsächlich eso, dass ineme Brutgschäft kei Widerruefsrecht bestaht. I ha jetzt i zwei verschiedene Brutgschäfter es Kleid kauft. Im einte es Brutkleid und im andere es Abigkleid und bi beidne Verträg staht i de Bestimmige, dass es kei Widerruefsrecht git. Somit mueh mer s Kleid dänn au kaufe.
Und wenns doch möglich isch, dänn wahrschienlich eher drum, will d Verkäuferin oder s Gschäft so kollant isch.
Grüessli Doris
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28.04.08 07:22
Pfunicht registriert
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Re: Brautkleid zurück geben
Ein Kaufvertrag ist mündlich gültig. Er bedarf keiner Schriftlichkeit. Ein Rückgaberecht gibt es im Gesetz nicht. Das ist reine Kulanz. Ein Geschäft ist nie verpflichtet etwas, was in Ordnung ist zurückzunehmen.
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28.04.08 17:04
taro
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Re: Brautkleid zurück geben
Ich bedanke mich für die Antworten.
Es steht auch auf der Quittung, dass man nicht umtauschen kann. Das ist mir alles klar. Aber das Kleid wurde noch nicht einmal geliefert... Ich hätte mir von der Brautgeschäft-Besitzerin gewünscht, dass sie es wenigstens abgeklärt hätte, wie weit die Produktion bereits fortgeschritten ist... Na ja - teures Lehrgeld, was ich da nun bezahle!
Und die Moral der Geschichte - hör auf deinen Bauch, sonst wird's teuer! (Reimt sich zwar nicht, aber ist so )
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06.05.08 14:56
dragonfly
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Re: Brautkleid zurück geben
Hallo Taro Tut mir sehr leid für dich.. Aber wenigstens hast du dein Traumkleid gefunden! Grüsse Dragonfly
Wir heiraten am 6. September 2008!
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