Ich freu mich |
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09.02.12 10:38
soraya1
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Re: Ich freu mich
Hallo Saerli Ja, du must nur den angeschribenen Preis bezahlen. Die Schwirgkeit ist in deinem Fall, dass es für dich klar zu seien scheint das der Artikel zu günstig war. Da du ja "Vorwissen" hast, ist bei dir das Gesetz etwas genauer anzuwenden. Die Frage ist, war dir klar das der Preis nicht stimmen konnte? Wenn es mit deinem Vorwissen ganz klar wäre, das diese Marke (Kleid, Material,...) zu dem Preis nicht erhältlich sein kann, dann können sie auf den Preis bestehen. Aber bei 200 Fr differenz wird das ja Prozentual nicht so viel ausmachen und könnte deswegen auch günstiger eingekauft worden sein, oder? Schau dir mal den Artikel an: http://www.ktipp.ch/beratung/1035447/Bekanntgabe_des_Preises_Ist_der_Preis_im_Schaufenster_verbindlich Der OR Artikel der das festlegt ist glaub ich Art. 7,2. Aber es gibt hier im Forum sicher die eine oder andere die da noch etwas genauer bescheid weis. Liebe Grüsse September 01, 2012 we will walking down the aisle
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