Ärger-Thread |
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13.03.12 13:07
Cylli81
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Re: Ärger-Thread
Chan Verwaltig mit de zrugg ghaltene Kaution nöd es Reinigungsinstitut ufbüte?
Ich bin au mal ine Wohnig züglet, wo nöd sooo guet putzt worde isch. Han den chöne Stunde ufschriebe wo ich selber nacheputzt han und uf Stund 30.- Entschädigung übercho.
semper fidelis - 02.06.2012
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13.03.12 13:13
Vikunija
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Re: Ärger-Thread
Ich kenn das auch! Bei uns war es ja noch so, dass wir für die Reinigung, die unsere Vermieterin gemacht hat, 400 fr bezahlen mussten!!!! Haben es dann gemeldet und die Vermieterin sagte uns, das wäre halt, weil sie die Wohnung bereits 1 Monat vor unserem Einzug geputz hatte. ( Es gab probleme beim Schlafzimmerboden und wir konnten dann erst 1 Monat später einziehen) Ok, bei den Kätli in der Küche und in den Wandschränken vielleicht, (was mir aber egal war, dann muss sie halt nacher nochmals putzen, ist ja nicht unsere Schuld, dass wir einen Monat später als abgemacht einziehen konnten) aber hatten genau wie du auch Kalkspritzer in Bad usw. Ich hab mir dann einfach gesagt, dass ich beim Auszug bestimmt nur besebrein putzen werde und keinen Strich mehr... Aber es ist wirklich mega ärgerlich Jasi, kann dich verstehen!
Ich würde dann aber schonmal bei der Verwaltung anfragen, ob ihr dann das Geld bekommt, das die Verwaltung von den Voprmiertern behalten hat. Schliesslich putzt du das ja nun und sie haben niemanden geschickt...
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13.03.12 13:14
Arwalds_Braut
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Re: Ärger-Thread
Ihhh, das klingt wirklich gruusig! Hoffe du kriegst eine Entschädigung oder so! @Proeschu: also bei mir fällt das 20i gerade überhaupt nicht ist saber = dreckig?
*Verlobt*
Zuletzt bearbeitet am 18.09.12 11:44
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13.03.12 14:03
Strahli
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Re: Ärger-Thread
Hello @all Da ich im Bereich "Mietrecht" arbeite, kann ich euch nur anraten, bei solchen Sachen sofort SCHRIFTLICH der Verwaltung Bescheid zu geben, detailiert die Mängel erwähnen, Fotos (mit Datumanzeige) bereit halten, auf dem Übergabeprotokoll vermerken lassen und keinesfalls nachgeben! In den Allg. Bestimmungen des Mietvertrages steht bezüglich Rückgabe klar: "Das Mietobjekt ist vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt zurückzugeben"
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