Ehestrafe - Ehesegen? |
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04.02.13 10:20
Burmilla
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Ehestrafe - Ehesegen?
Guten Morgen
Mein Schatz und ich haben gestern das erste Mal so richtig ernst über eine Hochzeit gesprochen. Wir sind zwar noch nicht offiziell verlobt, aber für uns ist klar, dass es nur uns zwei geben kann. Wir lieben uns, der Kinderwunsch ist vorhanden und auch sonst stimmt alles zwischen uns. Wir verstehen uns wortlos und wir waren beide noch nie so verliebt und geniessen unser Glück in vollen Zügen
Da wir aber beide eher Kopfmenschen sind, gingen wir gestern erst mal die Fakten durch Und uns wurde (leider!) klar, dass wir durch eine Hochzeit finanziell den schlechteren machen würden. Ist das wirklich so? Das ist ja total unfair!
Wir gehen von folgender Situation aus: - beide Partner vorerst berufstätig - sobald Kinder da sind, einer teilzeit oder ganzzeit Zuhause (also nur 1 Einkommen) - Gütertrennung
Wir haben uns nur Betreff der AHV und der Steuern informiert. Wir würden da beide Verluste machen und mit einer Ehe teurer kommen als wenn wir "nur" Lebenspartner wären.
Ist das nicht total paradox? Gibt es andere Punkte, bei denen man als Ehepaar Vorteile hat?
Ich weiss, diese Fragen sind total unromantisch Aber wir denken lieber so als das wir im Nachhinein das Nachsehen haben und uns aufregen. Wir wissen ja, dass wir uns über Alles lieben! Daher planen wir lieber alles im Vorraus, damit später keine Streitpunkte auftreten können
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen
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04.02.13 10:49
snet
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Re: Ehestrafe - Ehesegen?
Also die Steuern werden sich nach Heirat tatsächlich erhöhen, jedoch meistens nur bei den direkten Bundessteuern - die Gemeinde- und Staatssteuern bleiben gemäss meinen Berechnungen (habe auch nicht alle Einkommen durchprobiert) etwa gleich. Negativ ist sicherlich auch, dass ihr bei Pensionierung nur 150% Rente erhaltet, statt 2x 100%. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Thematik in den nächsten 40 Jahren nicht gelöst wird, da diese Berechnung noch auf dem Modell Mann = arbeitstätig und Frau = Hausfrau beruht.
Du hast aber auch Vorteile, wenn du verheiratet bist:
+ Falls jemand von euch beiden sterbt bist du oder er erbberechtigt (auch ohne Kinder) + Falls dein Partner stirbt, erhälst du eine Witwenrente aus der AHV (vorausgesetzt du bist mind. 45 Jahre alt oder hast ein Kind) + Falls du stirbst, erhält dein Partner eine Witwerrente aus der AHV (vorausgesetzt ihr habt ein Kind) + Falls du oder dein Partner sterbt, erhaltet ihr eine Witwen/Witwerrrente aus der Pensionskasse (reglementarische Bestimmungen massgebend) + Falls du nicht arbeitest (z.B. wegen Kinderbetreuung), werden die AHV-Beiträge deines Partners dir angerechnet.
Sorry, ist jetzt wirklich total unromantisch geworden, aber man muss sich ja auch mit den (möglichen) negativen Aspekten des Lebens auseinandersetzen.
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22.02.13 22:45
juhui
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Re: Ehestrafe - Ehesegen?
Wir haben uns trotz der zahlreichen Nachteile dafür entschieden zu heiraten. Primär aus "romantischen" Gründen . Die meisten dieser rechtlichen Nachteile kann man tatsächlich regeln ohne zu heiraten, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung oder ein Testament. Verheiratet sind solche Extremsituationen wie elea beschrieben hat aber wesentlich unbürokratischer zu regeln. Gerade in einer Notfallsituation hat man oft nicht die Zeit oder den Nerv die Patientenverfügung zu finden und zu faxen und vorher kann ein Spital verständlicherweise keine Auskunft geben. Also: Verheiratet zu sein erleichtert Extremsituationen und gerade diese bleiben einem ein Leben lang in Erinnerung. Das ist zwar ein trauriger, aber meiner Meinung nach Gewichtiger Punkt auf der "Pro- Heiraten- Liste"...
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22.08.13 14:50
Chriesi
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Re: Ehestrafe - Ehesegen?
Vielleicht noch eine kleine "Entschärfung" für einige Brautpaare. In folgenden Kantonen gibt es das sogenannte VOLLSPLITTING - Aargau, St. Gallen, BL, AI! Da wird sich die Einkommenssteuer nicht verändern es wird am Schluss lediglich zusammengezählt.
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22.08.13 16:16
Chriesi
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Re: Ehestrafe - Ehesegen?
Ich gab das hüt entdeckt... Weiß au nöd wie das genau funktioniert. ;)
http://www.123treuhand.ch/steuern/504281975c0455416.html
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