Eigenes Kind adoptieren |
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08.04.10 10:38
speedy
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Eigenes Kind adoptieren
Hallo zusammen
Ich hab eine Frage betreffend Adoption. Wir haben kürzlich mit einer Frau gesprochen, die schwanger ist und unverheiratet. Sie hat behauptet, ihr Freund müsse das Kind adoptieren, wenn er offziell als Vater anerkannt werden will. So weit glaube ich das Ganze ja auch noch. Aber sie behauptet, das würde mehrere Tausend Franken kosten. Ich bin im Internet nicht schlau geworden. Das Einzige, was ich gefunden habe, sind die Grundgebühren für eine Adoption, und die betragen chf 200.- Wenn es sich nun um das leibliche Kind handelt, dann kann so eine Adoption ja nicht so viel teurer sein, oder? Warum sie nicht einfach vor der Geburt des Kindes noch zivil heiraten, war aus der Frau leider nicht herauszubekommen. Wenns ihnen nur um die hohen Kosten der Adoption geht, dann wäre doch eine entsprechend günstigere Heirat eine Option, finde ich...
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08.04.10 11:25
Soefeli82nicht registriert
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Re: Eigenes Kind adoptieren
ich dachte immer wenn ein kind vor der heirat kommt, müsse es der vater adoptieren. aber eben - recht ist nicht meine stärke
**Zivil: 20. August 2010 * Kirchlich: 28. August 2010**
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08.04.10 12:01
Cherita
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Re: Eigenes Kind adoptieren
Hey zämä
Göt mau uf http://www.beobachter.ch/stichwortverzei...eheliches-kind/
Frage: Meine Freundin ist im fünften Monat schwanger. Wir leben zusammen, möchten aber nicht heiraten. Was muss ich tun, damit ich als Vater in Bezug auf das Kind die gleichen Rechte habe wie die Mutter?
"Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind anerkennen, damit ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Kind entsteht. Die Anerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen, sogar vor der Geburt. Um auch das Sorgerecht zu erhalten, müssen Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin einen Antrag bei der Vormundschaftsbehörde stellen. Ansonsten bekommt nur die unverheiratete Mutter das Sorgerecht.
Bei unverheirateten Eltern wird in der Regel auch ein Unterhaltsvertrag für das Kind abgeschlossen, da der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Dieser Vertrag ist erst gültig, wenn die Vormundschaftsbehörde ihn genehmigt hat.
Im Vertrag wird der Betrag festgelegt, den Vater und Mutter nach einer allfälligen Trennung zu übernehmen haben. Solange die Eltern zusammenleben, wird man sich aber kaum auf den Vertrag stützen und die laufenden Kosten für die Familie aus der gemeinsamen Haushaltskasse bezahlen.
Beim Nachnamen des Kindes können Sie nicht mitbestimmen: Es erhält automatisch den Nachnamen der Mutter, ebenso deren Bürgerort."
**** *** ** * Ewig dein, ewig mein, ewig uns * ** *** ****
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