Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht? |
|
1
|
|
|
21.02.12 10:50
Arwalds_Braut
|
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Da es glaubs nicht möglich ist, ein Ehepaar getrennt von einander zu besteuern, denke ich mir, dass man spätestens per Ende Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz haben muss.
Auf der HP von Solothurn (jaja, es geht hier um Basel, aber dazu hab ich nichts gefunden und das ZGB ist ja eh nicht kantonsabhängig) steht:
Zitieren: Gemäss Art. 162 ZGB bestimmen die Ehegatten gemeinsam die eheliche Wohnung. Das Gesetz nimmt es hin, dass jeder Ehegatte einen eigenen Wohnsitz nach ZGB haben kann (die Ehegatten können sich also nach ZGB an verschiedenen Orten anmelden). Das Steuerrecht (öffentliches Recht) hat jedoch bei getrennten Wohnsitzen der Ehegatten nicht etwa auch eine getrennte Besteuerung vorzunehmen. Ehegatten werden nur dann getrennt besteuert, wenn sie berechtigt sind, getrennt zu leben und tatsächlich auch getrennt leben. Ihr könnt also wahrscheinlich auch erst im Januar zusammenziehen, aber das hilft euch dann steuertechnisch nicht viel, oder?
*Verlobt*
|
|
|
|
|
|
21.02.12 12:23
Arwalds_Braut
|
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Ah, dann ist das ja wunderbar! Und dann wird jeder an seinem individuellen Wohnsitz besteuert?
*Verlobt*
|
|
|
|
21.02.12 13:26
pingu83
|
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Bei mir ist es auch so, ich bin momentan auch noch in der Gemeinde wo meine Eltern wohnen angemeldet, hmmm mal schauen, was sich da nacher noch machen lässt.
*Aus Freundschaft wurde Liebe -> 13.07.2012 / 08.09.2012*
|
|
|
|
|
1
|