| Passwort vergessen?
Sie finden uns neu unter HOCHZEIT.ch
Sie sind nicht angemeldet.  Anmelden
Konto zusammenlegen oder nicht?
 1 .. 3 4 5 6 7 8
22.09.09 13:33
cadina

nicht registriert

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Hallo Piglet

Du bist auch nach der Hochzeit grundsätzlich frei in der Verwaltung deines Vermögens (Art. 201 ZGB). Probleme gibt es nur, wenn ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen grössere Schenkungen macht (mehr als "übliche Gelegenheitsgeschenke") und der Güterstand dann innerhalb der nächsten fünf Jahre aufgelöst wird, oder wenn ein Ehegatte extra (sozusagen böswillig) sein Vermögen schmälert, damit der Anspruch des anderen auf die Errungenschaft verkleinert wird (Art. 208 ZGB).
Ansonsten braucht ihr keine Gütertrennung; jeder darf sein eigenes Geld brauchen wofür er will. Ein gemeinsames Konto ist aber nicht mehr notwendig, weil sich die Ehegatten gegenseitig unterstützen müssen und insofern Kosten wie Miete, Versicherungen usw. sowieso so aufteilen müssen, dass es der Gemeinschaft zugute kommt.


* Tu deviens responsable pour toujours de ce que tu as apprivoisé * - das besiegeln wir am 04.09.09 zivil und am 10.10.09 kirchlich.

22.09.09 13:40
chena2 
Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Endlich bin ich mal die Traditionelle...
Aber Piglet du hast das richtig verstanden... Niemand hat "eigenes" Geld (was nach der Hochzeit dazukommt) mehr... Wenn du eigenes Geld möchtest, dann musst du das vertraglich festhalten...
Wenn man heiratet möchte man ja alles teilen... Da gehört wohl auch das Geld dazu, oder nicht?

Eine kleine Frage am Rand: Hier sind viele sehr traditionell eingestellt. Wieso seid ihr das beim Geld nicht?


Das Leben ist kein Lollipop...

22.09.09 13:56
cadina

nicht registriert

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Da muss ich widersprechen.
Natürlich hat jeder noch sein "eigenes Geld", und zwar auch das, das man nach der Hochzeit verdient. Nach wie vor gehört das Geld demjenigen Ehegatten, der es verdient. Die Teilung wird erst dann gemacht, wenn der Güterstand aufgelöst wird, und zwar genau zu demjenigen Wert, den die entsprechenden Gütermassen dann halt haben. Wenn ein Ehegatte etwas mehr Geld als der andere für eigene Kleider etc. ausgibt und die Ausgaben das "Gewöhnliche" nicht total übersteigen (z.B. besonders wertvolles Schmuckstück): Pech gehabt.
Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (also der ordentliche Güterstand) entspricht während der Ehe deshalb gewissermassen der Gütertrennung, allerdings mit gewissen Einschränkungen (wie ich schon oben geschrieben habe). Es gibt aber bis zur Auflösung (Tod oder Scheidung) NIE GEMEINSAMES VERMÖGEN. Von daher kommen sowohl die Traditionellen als auch die Neumodischen auf ihre Kosten.

* Tu deviens responsable pour toujours de ce que tu as apprivoisé * - das besiegeln wir am 04.09.09 zivil und am 10.10.09 kirchlich.

22.09.09 14:02
speedy 

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Nun ja, Traditionen sind schön und gut. Solange alles gut läuft. Selbstverständlich gehe ich grundsätzlich davon aus, dass unsere Beziehung hält und unsere Ehe so ungefähr 50 bis 60 Jahre dauert.
Aber: Ich bin geschieden, und ich habe ganz schön viele Schulden tilgen müssen, die ich ohne meinen Exmann nicht gehabt hätte. Daher bin ich vorsichtig geworden.
Und das eigene Konto, das hat für mich etwas, was früher wirklich nicht Tradition war: Mein eigenes Stückchen Freiheit. Genau so wie ich finde, dass jeder Partner auch seinen Freiraum für sich braucht (zeitmässig, Hobbies etc.), tut auch das eigene "Sackgeld" der Beziehung gut. Es gibt einen schönen Spruch, der mir gerade wieder in den Sinn kommt:
Verheiratet zu sein, heisst, sich selbst zu bleiben. Nur eben zu zweit.

22.09.09 14:09
speedy 

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Ui Cadina...
Grundsätzlich muss man sich ja solche Gedanken sowieso nur machen, wenn man darüber nachdenkt, was beim Tod des Partners oder bei einer Scheidung passieren würde.
Für gemeinsame Schulden, die wärend der Ehe entstanden sind, haften beide Ehepartner solidarisch. Für eigene Schulden nicht. Ob dabei nur einer der Partner je Geld in die Ehe eingebracht hat oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Solange das Geld vorhanden ist, magst du Recht haben, wobei ich mir auch da nicht sicher bin. Sicher ist aber wie gesagt, wenn ein Ehepaar die Steuern nicht mehr bezahlen kann, weil einer von beiden mehr Geld ausgibt als reinkommt, dann hängen beide mit drin. Immerhin habe ich mich vor den Schulden retten können, die er selbst verursacht und für die er auch selbst unterschrieben hat.
Grundsätzlich habe ich aber vor allem eines feststellen müssen: Was in den Gesetztesbüchern steht ist leider nicht immer das Gleiche, wie das, was in der realen Welt dann effektiv passiert...

22.09.09 14:10
chena2 
Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Ja ja die Theorie. Cadina, trotzdem bringts wohl ein eigenes Konto bei einer Scheidung nicht viel... Da kannst du hundert eigene Konten haben, es wird trotzdem um jeden Franken gekämpft...
Speedy, ich hab meine Freiheit auch, wenn mein Mann und ich das gleiche Konto haben... Vorsicht ist gut, aber dafür haben wir einen Ehevertrag. Keine separaten Konten!
Dein Spruch ist schön, betrifft die Geldangelegenheit aber nicht wirklich.



Das Leben ist kein Lollipop...

22.09.09 14:18
speedy 

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Also ich weiss nicht, Chena, ich könnte jetzt nicht einfach aus unserem gemeinsamen Konto etwas nehmen, ohne mich zuerst mit meinem Verlobten abzusprechen. Wir besprechen regelmässig, wofür wir wieviel Geld ausgeben. Und dann geniesse ich eben auch diese Tage, an denen ich einen Pulli kaufe, und niemandem rechtfertige, dass mir das Teil gefallen hat, auch wenn ich schon einige Pullis im Kleiderschrank habe...
Schlussendlich ist auch dies wieder eine von den vielen Angelegenheiten, die einfach für die beiden Betroffenen stimmen müssen. Dein Mann und du, ihr seid mit eurer Lösung sicher glücklich. So wie wir es mit unseren auch sind.

22.09.09 14:34
cadina

nicht registriert

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Es ist so, dass es überhaupt keine Rolle spielt, ob man ein eigenes Konto oder ein gemeinsames hat. Dem Recht ist das so was von egal.
Und ich gebe das von mir verdiente Geld nach wie vor nach meinem Gutdünken aus, mein Mann übrigens auch. mit traditionell oder nicht hat das doch nichts zu tun...
Ist völlig klar, dass bei einer Scheidung um jeden Rappen gekämpft wird; da habe ich schon zuviel gesehen als dass ich dem widersprechen könnte...
@speedy: ja klar, Steuern sind eben Schulden, für die man solidarisch haftet, wenn mich nicht alles täuscht aber auch bei Gütertrennung. Da hängt man mit drin. Ich bin wirklich froh, dass du dich vor den Schulden hast "retten" können, die ja SEINE waren; da würde ich natürlich auch mit allen Mitteln mein Recht durchsetzen wollen.
@chena2: ich wäre die letzte, die hier gegen einen Ehevertrag sprechen würde; da wir beide aber so gut wie nichts in die Ehe mit einbringen, macht es für uns im Moment keinen Unterschied. wir werden praktisch alles, was wir haben, wenn der Güterstand aufgelöst wird, teilen müssen. Wenn jetzt grössere Schenkungen oder unerwartete (Vor-)Erbschaften dazu kommen, sieht das natürlich wieder anders aus. Dann mache ich mein Verträglein aber zu gegebener Zeit...


* Tu deviens responsable pour toujours de ce que tu as apprivoisé * - das besiegeln wir am 04.09.09 zivil und am 10.10.09 kirchlich.

22.09.09 14:44
chena2 
Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

Alles klar, dann hab ich dich falsch verstanden Cadina...
Speedy, ich kann mir- ohne vorher eine Sitzung abhalten zu müssen- auch zwei Pullis kaufen... Wenn du das nicht kannst, da macht ihr das wirklich besser auf eure Art...


Das Leben ist kein Lollipop...

22.09.09 14:51
Hase1981 

Re: Konto zusammenlegen oder nicht?

@cadina

Ich bin nicht ganz sicher, aber auch wenn du viel in die Ehe einbringen würdest, bräuchtest du keinen Ehevertrag da dies beim orddentlichen Güterstand der Errungenschaft dies eigentlich als Eigengut angerechnet bekommen müsstest (im Falle einer Scheidung) AUSSER die Erträge aus dem Eigengut welche Errungenschaft darstellen sowie die übliche Errungenschaft

Es grüsst der Hase


verliebt seit 14.07.99
verlobt seit 14.07.09

 1 .. 3 4 5 6 7 8
eigenes   gemeinsames   zusammen   Vollmacht   Hochzeit   Scheidung   höchstwahrscheinlich   Mietzinskautionskonto   Gelegenheitsgeschenke   Haushaltskonto   Erbangelegenheiten   Errungenschaftsbeteiligung   Sparkonto   Errungenschaft   zusammenlegen   Güterstand   Vermögensgegenstand   vermögensentsprechend   Grundsätzlich   errungeschaftsbeteiligung