DJ im voraus bezahlen? |
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02.09.09 23:27
Benz
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Re: DJ im voraus bezahlen?
@muggi & @sunshine83
Eine Dienstleistung im Voraus bezahlen kann man freiwillig sicherlich machen. Wenn es so gewünscht wird kann das folgende 2 Gründe haben:
1. Zahlungsmoral der Heiratenden. Nun, wenn der DJ sich persönlich bei denen zu Hause getroffen hat, dann ist dieses Risiko zwar nicht bei 0%, aber definitiv zu vernachlässigen. Wer nicht zahlen will, zeigt auch nicht seine Wohnung.
2. Es wird nach dem Anlass nicht der abgemachte Betrag bezahlt, weil: http://www.youtube.com/watch?v=TTS6WQVL1...player_embedded sowas nie den abgemachten Betrag von z.B. 1500.- verdient und sich hier die Paare dementsprechend dagegen wehren können, da der DJ danach gerne diesen Betrag möchte.
Was denkt Ihr wird es wohl sein, wenn das Geld zum grössten Teil im Voraus bezahlt werden sollte? Ich nenne es mal Schadensbegrenzung...
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14.06.15 21:48
MartinaB
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Re: DJ im voraus bezahlen?
50% als Anzahlung, 50% in bar am Abend erscheint mir auch sinnvoll. Das sollte beiden Parteien ein gutes Gefühl geben.
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