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Was ist nach der Hochzeit zu erledigen?

Der schönste Tag im Leben erfordert viel Vorbereitung. Doch auch nach der Hochzeit ist einiges zu tun. Mit dieser Checkliste vergessen Sie keine wichtigen Aufgaben und Behördengänge. So sparen Sie Zeit, Nerven und sogar bares Geld.
Aufgaben nach der Hochzeitsfeier
  • Ausgeliehene Gegenstände zurückgeben: Wer sich Dekoration, Elektronik oder eine Fotobox ausleiht, muss diese meist am nächsten Tag zurückgeben. Planen Sie dies also in Ihre Nachbereitung ein.
  • Rechnungen begleichen: Die Rechnungen beispielsweise für Catering- und Servicekräfte sind zeitnah zu begleichen - in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.
  • Geschenke auspacken: Nehmen Sie sich zum Auspacken der liebevoll gestalteten Hochzeitspräsente Zeit und führen Sie dabei am besten eine Liste. So können Sie auf den Dankeskarten an Ihre Gäste ein paar persönliche Worte zum Geschenk verfassen.
  • Dankeskarten verschicken: Mit einer individuell gestalteten Karte können Sie Ihren Gästen für ihre Anwesenheit bei der Feier und ihre Geschenke danken. Höflich ist es, auch Dienstleister - beispielsweise den Fotografen - zu bedenken.
  • Hochzeitskleid und Anzug: Bringen Sie nach der Feier Kleid und Anzug in die Reinigung. Wer möchte, kann anschliessend Fotos machen und beides weiterverkaufen.
  • Hochzeitsfotos: Üblicherweise senden Hochzeitsfotografen nach der Feier eine Bildauswahl ans Brautpaar. Sie können nun entscheiden, welche Fotos nachbearbeitet werden sollen.
Behördengänge und Formales
  • Namensänderung: Informieren Sie Banken, Behörden, Arbeitgeber und Vermieter zeitnah über die Namensänderung.
  • Versicherungen: Prüfen Sie nach der Hochzeit unbedingt Ihre Versicherungen. In vielen Fällen gibt es für Eheleute spezielle Partnertarife, die günstiger sind als zwei Einzeltarife. Bei manchen Hausratversicherungen, Kfz-Versicherungen und Haftpflichtversicherungen können auch zwei separate Policen zusammengelegt werden. Bei der Krankenversicherung gibt es die sogenannte Familienversicherung - diese Police versichert nicht nur beide Partner, sondern auch potenziellen Nachwuchs.
  • Steuern: Machen Sie bei der Steuer den Zweitverdienerabzug geltend. Verheiratete Doppelverdiener dürfen in der Schweiz von der Bundessteuer die Hälfte des niedrigeren Verdienstes abziehen. Der maximale Betrag beläuft sich dabei auf 13.400 Franken.
Gemeinsamer Haushalt
  • Umzug: Manche Paare ziehen erst nach der Hochzeit zusammen oder in ein grösseres Domizil, das besser zur Familienplanung passt. Gerade bei Umzügen zwischen zwei Städten lohnt es sich, frühzeitig ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Ein professioneller Umzugsservice spart Zeit und Ressourcen. Dank optionaler Zusatzleistungen wie Ein- und Auspacken oder Endreinigung können Sie den Wohnortwechsel ganz entspannt angehen.
  • Mietvertrag: Wer nach der Hochzeit in einer bereits vorhandenen Wohnung zusammenleben will, muss lediglich den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Wenn Sie bereits zusammenwohnen, benötigen Sie nach der Hochzeit keinen neuen Mietvertrag - im Falle einer Namensänderung des Mieters genügt ein unterschriebener Vermerk. Klingel- und Briefkastenschild müssen bei geändertem Nachnamen ebenfalls erneuert werden. Mieter bleibt die Person, die auch den Mietvertrag unterzeichnet hat.
Bilder: Flickr - sue seecof