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Der Weg zum Standesamt

Ist der Beschluss zu heiraten einmal gefasst, wenden sie sich an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams, um rechtzeitig Bescheid zu wissen, welche Formalitäten zur Eheschliessung zusammengetragen werden müssen, insbesondere wenn es sich um eine binationale Ehe handelt.
Voraussetzungen zur Ehe
Damit Sie heiraten können, müssen Sie nach Gesetz beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht nahe miteinander verwandt sein. So ist etwa die Ehe zwischen Geschwistern und zwischen Halbgeschwistern ausgeschlossen. Sind Sie bevormundet, muss Ihr Vormund der Heirat zustimmen.
Wie wird die Heirat vorbereitet ?
Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie gewisse Dokumente beilegen müssen.

Sind Sie Schweizerin oder Schweizer, handelt es sich um:
  • Eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt)
  • Einen Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes)

Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen:
  • Eine Wohnsitzbescheinigung (Ausländerausweis)
  • Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.

Nachdem Sie das Gesuch und die Unterlagen übergeben haben, müssen Sie der Zivilstandsbeamtin bzw. dem Zivilstandsbeamten persönlich erklären, dass Sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt Ihr Gesuch und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt.
Wie läuft die Trauung ab?
Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von Ihnen gewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat erfolgen kann.

Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selber bestimmen. Im Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen erklärt. Danach müssen Sie und Ihre Trauzeugen die Bestätigung der Eheschliessung unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie einen Familienausweis bzw. Eine Trauungsurkunde.

Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die kirchliche Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.
Bericht: RE