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Die Gütergemeinschaft

ie Gütergemeinschaft verbindet einen Teil der Vermögen von Frau und Mann zu einem gemeinsamen Vermögen, zu einem so genannten Gesamtgut. Sie haben am gemeinsamen Vermögen beide die gleichen Rechte.
Was zum gemeinsamen Vermögen gehört, legen Sie im Ehevertrag fest. Wenn Sie einen Gegenstand aus dem gemeinsamen Vermögen verkaufen oder verschenken möchten, müssen Sie beide damit einverstanden sein.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Tod
Vereinbaren Sie im Ehevertrag nichts anderes, so erhält bei Ihrem Tod Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau die eine Hälfte des Gesamtgutes. Die andere Hälfte kommt zu Ihrem Nachlass. Wie Ihr Nachlass zwischen Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird, bestimmt das Erbrecht.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Scheidung
Sie nehmen aus dem Gesamtgut einerseits diejenigen Vermögensgegenstände zurück, die Ihnen bei der Heirat gehört haben, und andererseits diejenigen, die Sie während der Ehe geerbt oder geschenkt erhalten haben. Vom restlichen Gesamtgut bekommen beide Eheleute je die Hälfte, sofern im Ehevertrag nichts anderes vereinbart worden ist.
Ordentlicher Güterstand. Tritt in Kraft, wenn kein Ehevertrag oder güterrechtliche Abmachung vorliegt.   [ lesen ]
Vermögen und Einkünfte werden gesondert betrachtet und empfiehlt sich insbesondere für Teilhaber an Personengesell- schaften.   [ lesen ]
Eingebrachte und während der Ehe verdiente Vermögenswerte bilden ein gesamter Vermögenswert. Ein seltener Güterstand.   [ lesen ]
Quelle: Broschüre Ehe- und Erbrecht, Justiz- und Polizeidepartement