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Das Güterrecht
Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzuoft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch und wird allzuoft oft als Misstrauensvotum verstanden. Klug ist, wer von Anfang an Klarheit schafft!
Natürlich denkt bei der Eheschliessung niemand schon an eine Scheidung. Trotzdem ist es eine traurige Tatsache, dass heutzutage viele Ehen wieder auseinandergehen. Auch ein Todesfall kann die Lebenssituation unerwartet verändern.
Externe Risiken
Dem Güterrecht besondere Beachtung schenken sollten Eheleute, die eine Einzelfirma führen, oder an einer Einfachen-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft beteiligt sind. Diese Personen haften mit dem gesamten Privatvermögen in dieser Gesellschaft, wobei bei einer Eheschliessung ohne Güterrechtsvertrag die Errungenschaftsbeteiligung gilt und somit Anteile des Vermögens vom Ehepartner (Errungenschaft/Gütergemeinschaft) ebenfalls zu dieser "Haftungsmasse" gehören können.Solche "Planungsfehler" mit gravierenden Folgen sollten bereits vor der Eheschliessung thematisiert und geregelt werden.
Was regelt das Güterrecht?
Das Ehegüterrecht bestimmt, was während der Ehe wem gehört und wie das Vermögen bei Ehescheidungen oder bei Tod aufgeteilt wird.Ohne Vertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Diese wird deshalb als „ordentlicher Güterstand“ bezeichnet. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wie die Vermögensverhältnisse im Einzelnen geregelt sind. Möchten Sie einzelne Punkte anders regeln als im Gesetz vorgegeben oder einen anderen Güterstand wählen, benötigen Sie einen Ehevertrag. Es kann zwischen zwei weitere Güterständen gewählt werden. Es sind dies die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Die Gütergemeinschaft wird äusserst selten gewählt.
Ordentlicher Güterstand. Tritt in Kraft, wenn kein Ehevertrag oder güterrechtliche Abmachung vorliegt.
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Vermögen und Einkünfte werden gesondert betrachtet und empfiehlt sich insbesondere für Teilhaber an Personengesell- schaften.
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Eingebrachte und während der Ehe verdiente Vermögenswerte bilden ein gesamter Vermögenswert. Ein seltener Güterstand.
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